SPD Heiligensee-Konradshöhe-Tegelort

Beschlüsse

Deutschlandweites Böllerverbot

Die Kreisdelegierten der SPD Reinickendorf mögen beschließen,

die Landesparteitagsdelegierten der SPD Berlin mögen beschließen,

die Bundesparteitagsdelegierten der SPD Deutschland mögen beschließen,

 

so auf die Mitglieder der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag und in den Bundesländern und auf die SPD-Mitglieder im Bundesrat einzuwirken, dass die gefährliche und sinnlose private Böllerei zu Silvester schnellstmöglich im ganzen Bundesgebiet unterbunden wird. Um dieses zu erreichen, sollen die SPD Fraktionen und die SPD-Mitglieder im Deutschen Bundesrat darauf hinwirken, dass der Verordnungsgeber, d.h. die Bundesinnenministerin, den § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) unter Berücksichtigung der Ermächtigung des § 4 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) wie folgt ändern kann:

 

"(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. "

 

Begründung:

Umfragen zu einem bundesweiten Böllerverbot (z.B. statista vom November 2022 und Verbraucherzentrale Brandenburg vom Oktober 2023, vgl. Anlagen) zeigen, dass eine Mehrheit der Deutschen das Abbrennen von Feuerwerk und die Böllerei zu Silvester mit unterschiedlichen Begründungen ablehnt. Wenn überhaupt, sollte dieses nur durch Personen mit Sachkenntnis gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 Sprengstoffverordnung (1. SprengV) durchgeführt werden. Dieses Ergebnis überrascht nicht wirklich, da in den letzten Jahren auf den Straßen der deutschen Großstädte an Silvester teilweise katastrophale Zustände herrschten. Beim Jahreswechsel der letzten Jahre wurden durch Privatpersonen immer größere Mengen an Pyrotechnik der Klasse F2 gekauft und (nicht nur an Silvester) abgebrannt. Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene Raketen und Böller mit teils erheblicher Sprengwirkung wurden im Ausland gekauft und in den Innenstädten verwendet. Oftmals wurden alle diese Raketen und Böller leichtfertig und ohne Sachkenntnis in der Nähe oder sogar innerhalb von großen Menschengruppen gezündet, so dass es immer wieder zu erheblichen Verletzungen, wie abgerissenen Fingern, schweren Sozialdemokratische Partei Deutschlands Landesverband Berlin – Kreis Reinickendorf – Abteilung Heiligensee/Konradshöhe/Tegelort Augenverletzungen und Gehörschäden (Schwerhörigkeit durch Knalltrauma) kommt. Die Rettungskräfte und die Rettungsstellen in den Krankenhäusern waren deshalb in den Silvesternächten im Dauereinsatz und in der Regel personell überfordert. Durch fehlgeleitete oder sogar bewusst falsch eingesetzte Raketen kam es auch immer wieder zu Balkon- oder sogar Wohnungsbränden mit großen materiellen und u.U. sogar Personenschäden, so dass die Feuerwehren auch dadurch stark zusätzlich belastet waren.

Hinzu kam, dass Raketen und Böller durch Einzeltäter und bestimmte Gruppen zunehmend auch als "Kampfmittel" gegen die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungskräfte eingesetzt wurden, was bei diesen zu schweren und schwersten Verletzungen führte. Intention dieser Einzeltäter und Gruppen schien es auch zu sein, die demokratische Exekutive und den Rechtsstaat durch gezielte Angriffe und Straftaten bewusst zu provozieren und herauszufordern. Die Straftaten dieser Täter waren in der Regel in der großen Menschenmasse der Feiernden und Böllernden nur schwer gerichtsfest zu dokumentieren, so dass es nur in Einzelfällen zu Verurteilungen kam. Die an Silvester massenhaft abgebrannten Feuerwerke und Böller stellen aber auch aus anderen Gründen eine zusätzliche Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere dar. Sie verstärken die ohnehin vorhandene erhebliche Feinstaubbelastung. Diese steigt dadurch bis zu einem fünffachen Überschreiten des über den Tag gemittelten Immisiongrenzwertes für Feinstaubpartikel von 50 Gramm pro Kubikmeter zum Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß § 4 Abs. 1 der 39. Bundes Immissionsschutzverordnung (39. BIm-SchV). Obwohl diese erhebliche zusätzliche Feinstaubbelastung nur an Silvester auftritt und nicht wie in der 39. BIm-SchV als Grenzwert zugrundegelegt an mehr als 35 Tagen im Jahr3, drohen Feiernden und Passanten trotzdem Gesundheitsgefahren durch Atemwegserkrankungen in Folge der starken Feinstaubbelastung. Haustiere, Vögel und Wildtiere in Parks und stadtnahen Wäldern geraten durch den Krach, den Qualm und den Feinstaub ggf. so in Panik, so dass es auch bei ihnen zu Verletzungen und sogar zu Todesfällen kommt. In anderen europäischen Ländern sind aus diesen Gründen in einzelnen Kommunen, insbesondere in Großstädten wie z.B. in Paris, Brüssel und Prag private Feuerwerke und Böllereien untersagt und werden durch zentrale Feuerwerke der Kommunen oder sogar Silvester-Laser-Shows ersetzt. Die Einwände der pyrotechnischen Industrie gegen ein Feuerwerks- und Böllerverbot sind zwar erheblich und nachvollziehbar (Jahresumsatz in den letzten Jahren vor der Pandemie mehr als 120 Mio. €), volkswirtschaftlich müssen jedoch die nicht entstehenden erheblichen Kosten durch Gesundheitsschäden, Brandbekämpfung, Müllvermeidung und Umweltschäden gegengerechnet werden. Und - so zynisch es auch klingt - ein Teil der Verluste der pyrotechnischen Industrie durch ein Böllerverbot wird sicherlich auch durch die Hochrüstung der NATO und der Bundeswehr aufgrund des Ukraine-Krieges ausgeglichen.

Besetzung von Staatssekretär*innenposten

Die Kreisdelegierten der SPD Reinickendorf mögen beschließen,

die Landesparteitagsdelegierten der SPD Berlin mögen beschließen,

 

Die Auswahl der ihnen unterstellten Staatssekretär*innen treffen Senator*innen der SPD eigenständig und unbeeinflusst von etwaigen Wünschen des Landesvorstandes und einzelnen Strömungen.

 

Begründung:

Eine gute Zusammenarbeit erfordert ein Vertrauensverhältnis. Dieser Grundsatz gilt für jedes Arbeitsverhältnis. Insbesondere gilt er für das besondere Vertrauensverhältnis

zwischen Senator*innen und ihren Staatssekretär*innen. Denn die Staatssekretär*innen fungieren nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Senats Berlin in allen

Angelegenheiten für die nicht ausschließlich die Senatsmitglieder zuständig sind als deren ständige Vertreter*innen. Deshalb zählen Staatssekretär*innen auch zu jenen

Beamt*innen, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, § 46 Abs. 1 Landesbeamtengesetz iVm § 30 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz. Dieser vom

Gesetzgeber vorgesehenen besonderen Rechtsstellung sollte Rechnung getragen werden, indem die Senator*innen bereits die Auswahl der Staatsekretär*innen frei

bestimmen.

Art und Weise der Entlassung der Sportstaatssekretärin

An den Landesvorstand der SPD Berlin

 

Wir fordern den Landesvorstand der Berliner SPD dazu auf, mit den beteiligten Personen Gespräche zu führen mit dem Ziel, den Vorgang aufzuklären und den entstandenen Schaden für die Partei und die Reputation von Frau Dr. Böcker-Giannini in der Öffentlichkeit und in den Medien wiederherzustellen. Die SPD stellt hohe Ansprüche an den Umgang der Menschen untereinander. Dieses muss parteiintern erst recht gelten.

 

Begründung:

Anfang Oktober 2023 haben wir der Presse entnommen, dass Innensenatorin Iris Spranger ihre Staatssekretärin für Sport, Dr. Nicola B.cker-Giannini, zum 17.10.2023 entlassen wird. Laut Presseberichten hat Iris Spranger zudem ein sofortiges Hausverbot für Dr. Nicola Böcker-Giannini erlassen, ihr das Führen der Dienstgeschäfte verboten und ihr den Zugang zu den IT-Systemen der Innenverwaltung gesperrt. Eine Begründung für diese Verfügungen wurde nicht genannt. Natürlich ist es das Recht einer Senatorin, sich von einer Staatssekretärin zu trennen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden gestört ist. Die Innensenatorin ist auch nicht verpflichtet, im konkreten Fall die Motive für die Entlassung von Dr. Nicola Böcker-Giannini zu nennen. Sie muss sich aber die Kritik gefallen lassen, dass sie durch die drastischen Begleitmaßnahmen ihrer Entscheidung den Ruf einer bislang unbescholtenen Berliner SPD-Politikerin in der Öffentlichkeit beschädigt hat.

Dr. Nicola Böcker-Giannini war unsere Wahlkreiskandidatin in den Jahren 2021 und 2023. Wir haben sie als sehr engagierte, überzeugende Politikerin kennengelernt, die sich den Interessen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zugewandt und viele Mitglieder in unserer Abteilung zu mehr politischem Engagement motiviert hat. Dass ihr Ruf in der Öffentlichkeit nun in dieser Weise beschädigt wurde, macht uns betroffen. Wir missbilligen diese Art und Weise der Entlassung. 

Es ist ein polischer Schaden für die Reinickendorfer und die Berliner SPD entstanden.

Kontrolle der abgestellten Bootsanhänger an der Sandhauser Str.

Die Mitglieder der SPD in der BVV Reinickendorf mögen beschließen:

 

Das Ordnungsamt des Bezirks wird ersucht, verstärkt Kontrollen zur langfristigen Abstellung von Bootanhängern und anderen Anhängern in der Sandhauser Straße durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

Begründung:

Die nachweislich dauerhaft über Monate abgestellten Anhänger verstoßen gegen § 12 Abs 3b der StVO. Dieser Regelt, dass Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf der Straße abgestellt werden dürfen. Sie schränken außerdem den Parkraum für Anwohner*innen und Badegäste stark ein und behindern teilweise durch flatternde Abdeckplanen die Sicherheit des Radverkehrs.

Mehr Fahrradständer an den S-Bahnhöfen

Die Abteilung 12/04 bittet die BVV-Fraktion der SPD, sich dafür einzusetzen, dass der Bezirk Reinickendorf die im Dezember 2020 identifizierten Mittel für den Mehrbedarf an Fahrradbügeln an den S-Bahnhöfen Schulzendorf und Heiligensee beim Senat beantragt und diese dann sehr zeitnah installiert. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob dieser Bedarf den aktuellen Bedürfnissen noch entspricht oder ggfs. erhöht werden muss.

 

Begründung:

An den S-Bahnhöfen Schulzendorf und Heiligensee hat der Radverkehr seit Einführung des Deutschlandtickets deutlich zugenommen. Dies ist zu begründen, zeigt es doch, dass das Angebot, klimafreundlich mit der S-Bahn in die Innenstadt zu pendeln, vermehrt angenommen wird und der Weg zu den S-Bahnhöfen ebenfalls klimafreundlich mit dem Rad erfolgt. Leider resultiert es aber darin, dass z.B. bereits morgens um acht Uhr am S-Bahnhof Schulzendorfer Straße alle Fahrradbügelhalter belegt sind. Das führt dazu, dass Fahrräder an Laternen, Zäunen und auch im Eingang des Bahnhofes angeschlossen werden.

Bereits seit 2017 besteht ein von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziertes Fahrradbügelprogramm. Dabei können die Bezirke Gelder beantragen und damit den Bau von Fahrradbügeln finanzieren. Die landeseigene GB infraVelo GmbH veröffentlichte bereits im Dezember 2020 eine im Auftrag der Senatsverwaltung durchgeführte Standort- und Potenzialanalyse für Fahrradabstellanlagen an U- und S-Bahnhöfen. Diese ergab für die S-Bahnhöfe Heiligensee und Schulzendorf einen Bedarf, der deutlich über die bereits angebotenen Fahrradbügel hinausgeht:

S Schulzendorf: 136+191 (vorhandene Stellplätze + zusätzlicher Bedarf bis 2030)

S Heiligensee: 42+93 (vorhandene Stellplätze + zusätzlicher Bedarf bis 2030)

Quelle: https://www.infravelo.de/projekte/fahrradparken/sup/#c1390

Durch die gestiegenen Fahrgastzahlen des ÖPNV dürfte der tatsächliche Bedarf heute noch weitaus höher liegen.

 

Die Abteilung 12/04 bittet deshalb die BVV-Fraktion der SPD, sich dafür einzusetzen, dass der Bezirk Reinickendorf die nötigen Gelder für den Mehrbedarf an Fahrradbügeln beantragt und die Fahrradbügel zeitnah installiert.

Mehr Toiletten am Uferwanderweg von Tegel nach Heiligensee

Die SPD Fraktion der BVV Reinickendorf möge beschließen,
das BA Reinickendorf von Berlin wird aufgefordert,

an dem mehr als 10 km langen Uferwanderweg von Tegel über Tegelort und Konradshöhe nach Heiligensee ausreichend öffentliche kostenlose Bedürfnisanstalten (Kompostklos) einzurichten.

 

Begründung:
An dem mehr als 10 km langen Wanderweg gibt es bisher nur zwei öffentliche Bedürfnisanstalten der BSR, die allerdings oftmals in einem sehr schlechten Zustand sind und deshalb nur im Notfall benutzt werden. Weitere Bedürfnisanstalten sind aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre notwendig geworden, weil fast alle Ausflugslokale und Restaurants auf diesem Wanderweg inzwischen geschlossen haben oder nicht mehr regelmäßig geöffnet sind. Insbesondere auf dem Abschnitt Tegelort bis Badestelle Sandhauser Straße ist die Situation besonders prekär, weil es dort nicht einmal möglich ist "in die Büsche zu gehen". Aufgrund dieser skizzierten Situation ist es insbesondere für ältere Mitbürger:innen nahezu unmöglich, diesen schönen Wanderweg komplett abzulaufen.

Höhere Entschädigung für Bürgerdeputierte

Die Kreisdelegiertenversammlung Reinickendorf möge beschließen,

der Landesparteitag möge beschließen,

die SPD Abgeordneten des Landes Berlin mögen beschließen:

 

Eine Anhebung der Entschädigung für Bürgerdeputierte für jede Sitzung auf den 2-fachen Satz des Sitzungsgeldes

 

Begründung:

Bürgerdeputierte werden aufgrund einer besonderen Sachkenntnis auf dem Gebiet des jeweiligen Ausschusses benannt. Sie sind somit Expertinnen und Experten aus der Gesellschaft, die die Bezirksverordneten bei Entscheidungen beraten. Sie erhalten eine Entschädigung, die im Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputerten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen geregelt ist. Dieses Gesetz ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden.

Ab Januar 2020 hat sich die Grundentschädigung der Bezirksverodneten deutlich erhöht, da diese prozentual von der Entschädigung, die ein Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin nach § 6 Abs. 1 des Landesabgeordnetengesetzes erhält, abhängt.

Vor dem Hintergrund der deutlichen Anhebung der Entschädigung der Mitglieder des Abgeordentenhauses und analog dazu der Grundentschädigung der Bezirksverordneten ist auch die Entschädigung der Bürgerdeputierten deutlich anzuheben.

Bürgerdeputierte erhalten eine Entschädigung für jede Sitzung, diese beträgt derzeit 20 Euro pro Sitzung. Bürgerdeputierte erhalten eine Erstattung der Kosten für Dienstreisen. Das Sitzungsgeld wurde bislang nicht angepasst.

Förderung von Beratungsleistungen vor Ort für Hausbesitzer zu Kimaschutzmaßnahmen

Die Kreisdelegiertenversammlung der SPD Reinickendorf möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:
Die SPD-Abgeordneten des Landes Berlin mögen beschließen:


Öffentliche Förderung von Beratungsleistungen vor Ort für private Hausbesitzer zu Klimaschutzmaßnahmen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus dem geplanten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ des Berliner Senats Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit in einem Pilotprojekt eine kostenlose und interessenfreie Erstberatung für private Hausbesitzer in einem Beratungsbüro vor Ort angeboten werden kann. Ein solches Büro würde sich zunächst in Reinickendorf, konkret beispielsweise im Abteilungsgebiet Heiligensee/Konradshöhe/Tegelort, anbieten.


Begründung:
Ziel ist es, das vom Gesetzgeber ab 2024 vorgesehene Verbot für den häuslichen Neu-Einbau von Energietechnologien, die auf fossilen Brennstoffen basieren, begleitend durch bürgernahe Beratungsleistungen zu notwendigen baulichen Anpassungen bei privaten Immobilienbesitzern von Ein-/Zweifamilien-, Doppel- und Reihenhäuser nachhaltig zu unterstützen.

Für den privaten Immobiliensektor dürften die Maßnahmen zur Energieeffizienz, bei einem geschätzten Anteil von über 75 % der Bestandsimmobilien zu erheblichen Anpassungsmaßnahmen führen, da die Energieeffizienz einer Immobilie nicht nur von den eingesetzten Energiequellen und Technologien, sondern auch vom Alter der Gebäude und der Bausubstanz insgesamt beeinflusst wird.

Trotz der Akzeptanz der Klimaziele von großen Teilen der Bevölkerung herrscht eine erhebliche Unsicherheit bei privaten Hausbesitzern in der Art und Weise, wie diese individuell umzusetzen sind. Um eine größere Akzeptanz des notwendigen Veränderungsprozesses zu erreichen, sind objektive Beratungsleistungen durch das Land Berlin anzubieten. Dieses niedrigschwellige Angebot einer Vor-Ort-Beratung dient dazu, den Bürger*innen eine Beratungsmöglichkeit zu bieten, die sie schnell und einfach erreichen und nach Möglichkeit auch gemeinsam mit Nachbarn und Angehörigen aufsuchen können.

Bestehende Beratungsangebote des Senats (bspw. des “SolarZentrum Berlin“) beschränken sich momentan noch auf eine telefonische Beratung und auf eine Beratung in einem Büro in der Innenstadt, was wir für einen richtigen, aber nicht ausreichenden Schritt ansehen. Gerade bei einem so kostspieligen und komplexen Themenbereich kommt es entscheidend darauf an, die Bürger*innen in einem persönlichen Gespräch vor Ort mitzunehmen und besorgte Bürger*innen sachlich zu informieren und aufzuklären. Vor allem im Abteilungsgebiet Heiligensee/Konradshöhe/Tegelort finden sich viele Eigenheimbesitzer, die in einem energetisch sanierungsbedürftigen Haus wohnen und von einem ortsansässigen Pilotprojekt profitieren würden.

Außerdem fordern wir eine wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojekts, um dann eine fundierte Grundlage für eine mögliche Ausweitung des Projekts zu haben.

In dem vorgeschlagenen Pilotprojekt sollen Fördermittel aus dem geplanten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ herangezogen werden, um dafür folgende Leistungen zu erbringen:

  • Kostenlose Vor-Ort-Beratung des Immobilienbesitzers mit dem Ergebnis einer „IST- Zustandsanalyse“ der einzelnen Wohnimmobilie.
  • Vermittlung von Sachverständigen für die Erstellung einer Umsetzungsplanung mit einer Kostenprojektion, die finanzielle Förderungen berücksichtigt.
  • Vermittlung von Firmenkontakten zur effizienten Umsetzung von Maßnahmen.
  • Wissenschaftliche Aufarbeitung des Projekts mit dem Ziel, bei einer erfolgreichen Umsetzung ein erweitertes Maßnahmenpaket für ganz Berlin umsetzen zu können.
  • Der personelle Aufwand wird mit 2 Sachbearbeitern und 2 Assistenzkräften kalkuliert.